FAQ - Frequently Asked Questions

Die häufigsten Falschbehauptungen widerlegt.

 

1.     Wie viel Mehrkosten verursachen die neuen Regelungen? 

Die Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit kosten rund 1.3 Mio. Franken. Mit der Revision wird aber gleichzeitig die Treueprämie nach jeweils fünf Jahren abgeschafft, was Einsparungen von rund 1 Mio. pro Jahr bedeutet. Damit belaufen sich die Mehrkosten auf rund 300'000.— Franken pro Jahr. 

 

2.     Aber mit der Neuregelung zur Teuerung explodieren doch die Kosten? 

Wir haben eine lange Phase der Null- bzw. Minusteuerung hinter uns. Deshalb erscheint uns jetzt der Ausgleich der Teuerung als ungewöhnlich. Trotzdem ist den meisten Arbeitgeber/Unternehmungen bewusst, dass der Erhalt der Kaufkraft für die Volkwirtschaft ein entscheidender Motor ist. Deshalb wurde die Teuerung auch 2022 in vielen Fällen ausgeglichen: Übersicht. Die Stadt Bern lag mit ihren 2% ungefähr in der Mitte. 

Die Kosten für die Teuerung hängen also in erster Linie von der Höhe der Teuerung ab. Diese ist schon im geltenden Personalreglement geschuldet. 1%Teuerung kostet die Stadt rund 3.3 Mio. Franken. Nicht zu vergessen ist: Bei Inflation steigen auch die Steuereinnahmen. 

Neu soll bei schlechter finanzieller Lage der Stadt mit den Personalverbänden der Stadt Bern verhandelt werden, ob und um wie viel der Teuerungsausgleich reduziert werden kann. Schon unter dem aktuellen Personalreglement hat die Stadt in «schlechten Zeiten» aber nicht einfach vollständig auf den Teuerungsausgleich verzichtet, sondern hat dem Personal beispielsweise eine unversicherte Einmalzahlung ausbezahlt. 

Hätte die Stadt Bern im Jahr 2022 bereits eine Einigung mit den Personalverbänden erzielen müssen, wie dies das neue Personalreglement verlangt, hätte sie für den Teuerungsausgleich wahrscheinlich weniger bezahlt. So hatte der VPOD aufgrund der finanziellen Lage der Stadt nur für die tiefen und mittleren Löhne einen Teuerungsausgleich gefordert, was das Budget entlastet hätte. Es war aber der Gemeinderat, der allen Angestellten – auch bei den hohen Löhnen und auch für die GemeinderätInnen – die Teuerung von 2% ausgleichen wollte. Er begründete dies damit, dass alle einen Kaufkraftverlust hätten.  

Die Behauptung, dass die neue Regelung bei der Teuerung eine hohe finanzielle Belastung für die Stadt Bern ist, entspricht also nicht den Fakten, sie ist reine Polemik des Referendum Komitees. 

 

3.     Aber dadurch, dass die Stadt mit den Personalverbänden eine Einigung finden muss, können die Gewerkschaften doch die Bedingungen diktieren? 

Wer eine solche Behauptung aufstellt, hat das Wesen der Sozialpartnerschaft nicht verstanden. Diese bedingt, dass beide Partner (also die Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmerseite) auf Augenhöhe verhandeln und sich gemeinsam auf eine für beide Seite vertretbare Lösung einigen. Es braucht also sowohl das Einverständnis des Gemeinderates wie auch dasjenige der Personalverbände. Auf der Website des Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) findet sich eine gute Definition der Sozialpartnerschaft: «Die funktionierende Sozialpartnerschaft ist ein Markenzeichen des schweizerischen Erfolgsmodells. Bei dieser Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden die Arbeitsbedingungen einer Branche oder eines Unternehmens bilateral sowie manchmal regional differenziert vereinbart. (…).» Die Stadt Bern kann die Sozialpartnerschaft nicht unabhängig von verfassungsrechtlichen Grundlagen und dem allgemeinen Verständnis definieren. Seit Inkraftsetzung der neuen Bundesverfassung 1999 gilt auch für öffentliche Arbeitgeber gemäss Art. 28 i.V. mit Art. 35 BV eine Verhandlungspflicht. Es gibt zu dieser Frage ein aktuelles Gutachten von Prof. Kurt Pärli. Auch Bundesrat Ueli Maurer musste sich mit seinen Sozialpartnern 2022 auf einenTeuerungsausgleich einigen. Es ist also nicht einsehbar, wieso Gemeinderat Aebersold dies nicht auch tun sollte. 

Die Ablehnung dieses neuen Passus’ zeugt somit von einem vollkommen veralteten Führungsverständnis des Referendumskomitees. Es will, dass Arbeitsbedingungen in einer «Herr im Haus-Mentalität» angeordnet werden können.

 

4.     Mit dem Personalreglement werden Privilegien für Wenige geschaffen und damit unterhält sich Rot-Grün ihre Klientel. 

Der Stadtrat kann nur über die Arbeitsbedingungen des städtischen Personals zu befinden. Er kann also die Arbeitsbedingungen nicht für alle Personen bestimmen. Die Stadt Bern ist aber eine grosse Arbeitgeberin in der Region und vermag dadurch eine gewisse Vorbildfunktion zu entwickeln, was sich auch positiv auf andere Arbeitsverhältnisse auswirken kann. 

Städtische Angestellte mit tiefen Löhnen können es sich gar nicht leisten, in der Stadt zu leben. Zudem wählen langen nicht alle Mitarbeitenden die SP oder Grünen. Insofern ist die Behauptung der Klientelwirtschaft schlicht unwahr und polemisch. 

Da die Stadt Bern im Vergleich zu den anderen vor Ort ansässigen Verwaltungen (Kanton/Bund) die schlechteren Löhne bezahlt, sind andere (positive) Faktoren bei den Arbeitsbedingungen umso wichtiger, damit die Stadt auf dem umkämpften Fachkräftemarkt bestehen kann. 

Gerade in Fragen der Vereinbarkeit war die Stadt Bern immer schon mit gutem Beispiel vorausgegangen. So hat sie beispielsweise den Vaterschaftsurlaub von 4 Wochen bereits am 1.3.2018 eingeführt. Schweizweit wurde erst am 1.1.2021 ein Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen eingeführt. Den Mutterschaftsurlaub kennt die Stadt Bern seit 2001. Schweizweit waren wir erst im Juni 2015 so weit. Die Mütter in der Stadt Bern haben Anspruch auf 16 (eidgenössisch lediglich 14) Wochen Mutterschaftsurlaub. Es ist also folgerichtig, dass die Stadt Bern auch bei der Elternzeit und beim vorgeburtlichen Urlaub vorausgeht (in Luzern und Burgdorf bereits eingeführt ist). Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen schlägt  zusätzlich zum Mutter- und Vaterschaftsurlaub gar eine Elternzeit von 24 Wochen vor. 

Diese Errungenschaften sind im umkämpften Fachkräftemarkt wichtige Standortvorteile. Dadurch kann sich die Stadt Rekrutierungskosten sparen und weiterhin einen guten Service public garantieren. 

 

5.     Das städtische Personal ist mit dem Rentenalter 63 und der 40-Stunden Woche schon heute massiv privilegiert. 

Es gilt zu betonen, dass mit einer Ablehnung der Personalreglements weder das Rentenalter noch die Wochenarbeitszeit erhöht würden. Dass dies vom Referendumskomitee suggeriert wird, ist unlauter. 

Es handelt sich bei diesen beiden Punkten allerdings nicht um ein Privileg: 

  •  Rentenalter 63 Jahre: 

Gemäss Art. 7 BVG zahlt man ab dem 25. Altersjahr bis zum 65 Altersjahr – also 40 Jahre – für die Altersvorsorge in die 2. Säule ein. Gemäss PK-Reglement der Stadt Bern, Art. 14 zahlen die Mitarbeitenden ab dem 23. Altersjahr bis zum 63 Altersjahr – also ebenfalls 40 Jahre – ein. Da bei der Wiederbesetzung der Stelle die Löhne für jüngere Mitarbeitenden tiefer sind, spart die Stadt mit dieser Regelung zweimal Geld: a. beim Arbeitgeberbeitrag und b. bei den Löhnen. Auch wenn dies viele nicht verstehen: Rentenalter 63 ist eigentlich eine Sparmassnahme für die Stadt. 

 

  •   40 Stunden Woche: 

Die Mitarbeitenden haben für die Reduktion der Wochenarbeitszeit 1990 auf 2,37% ihres Lohnes verzichtet. Da nie ein Aufgabenverzicht stattgefunden hat, wurde/wird die gleiche Arbeit einfach auf Kosten der Mitarbeitenden in einer kürzeren Zeit geleistet. Das ist eigentlich eine Produktivitätssteigerung. Die Stadt spart dadurch seit über zwanzig jährlich bis zu 6. Mio. Franken jährlich wiederkehrend, und dies ohne Leistungsabbau. Ganz nebenbei zeigt diese Lösung, dass sozialpartnerschaftliche Verhandlungserfolge zu einer Win-Win Situation führen können. 

Die 40-Stunden Woche ist im Übrigen nicht im Personalreglement, sondern in der Personalverordnung geregelt. 

 

6.     Das Problem ist doch, dass die Stadt Bern in allen Bereichen immer nur die besten Arbeitsbedingungen hat. 

Das stimmt überhaupt nicht. Nachfolgend nur ein paar Beispiele, bei denen andere Arbeitgeber die deutlichen besseren Arbeitsbedingungen haben als die Stadt Bern. 

  • Das Rentenalter im Bauhauptgewerbe liegt bei 60 Jahren. 
  •  Novartis gewährt einen Vaterschaftsurlaub von 90 Tagen. 
  •  Der Mindestlohn im GAV der Maler-/Gipser beträgt im ersten Jahr nach der Lehre für Malerinnen 4200.— und für Gipser 4363 Franken. 
  • Bei Swisscom beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden, 30 Ferientage ab dem 60 Lebensjahr. Es besteht ab 58 Jahren ein Anspruch darauf, sein Arbeitspensum zu reduzieren. Übrigens der Mindestlohn beträgt bei der Swisscom 52’ 000.—Franken (!). 
  •  Der AOT GAV (Skyguide) habt einen bezahlten Schwangerschaftsurlaub von 2 Monaten vor der Geburt. 
  •  Beim Bund werden bis zu einem Elterneinkommen von 20'000.--/Monat bis zur Hälfte die externen Kinderbetreuungskosten vom Arbeitgeber übernommen.  

 

7.     Können Sie es verantworten, dass durch die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen die Steuern für die Berner Bevölkerung steigt? 

Die Steuern werden mit der Annahme des neuen Personalreglements nicht steigen. Rund 1 Mio. Franken für Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit wird durch die Abschaffung der Treueprämie nach 5 Jahren durch das Personal selber getragen. Damit hat das Personal eine Vorleistung für ein modernes Personalreglement erbracht.  Die effektiven Mehrkosten von rund 300'000.— Franken werden durch die Einsparungen bei den Rekrutierungskosten längstens wett gemacht werden. 

Es gilt im Übrigen zu betonen, dass die Stadt Bern im innerkantonalen Vergleich alles andere als eine Steuerhölle ist. Was in Bern einschenkt, sind die kantonalen Steuern.  

  

8.     Wie wird die Kampagne finanziert? 

Zum RGM-Bündnis gehören auch die Gewerkschaften. Für die Arbeitnehmer-Verbände ist die Abstimmung über das Personalreglement sehr wichtig, da die Anstellungsbedingungen zu ihrem Kerngeschäft gehören. Die Parteien haben am 18. Juni 2023 sieben weitere Abstimmungen zu bewältigen und die finanziellen Mittel der Parteien sind sehr beschränkt. Eine Kampagne beschränkt sich auch nicht nur auf finanzielle Mittel. Die Personalverbände haben sich bereit erklärt, die gemeinsame Ja-Kampagne auch finanziell zu unterstützen. Grundsätzlich wollen die Verbände aus ihrer eigenen Kampagnen-Kasse einen grösseren Beitrag zur Kampagne beisteuern. Wie hoch der Betrag sein wird, hängt  vom Verlauf der Kampagne ab. Bisher wurde ja mit ziemlich unfairen Mitteln, unlauteren Argumenten und falschen Zahlen und Behauptungen operiert. Das muss im Rahmen der JA-Kampagnen sicher richtig gestellt werden können.